Das Presbyterium ist das gewählte Leitungsorgan der Kirchengemeinde.
Auszug aus der Kirchenverfassung der Evangelischen Kirche der Pfalz:
§ 13 KVV
(1) Presbyterinnen, Presbyter, Pfarrerinnen und Pfarrer (Presbyterium) leiten zusammen die Kirchengemeinde. Sie tragen deshalb gemeinsam Verantwortung für die Verkündigung des Evangeliums in Wort und Sakrament, die Seelsorge, die christliche Unterweisung, die Diakonieund Mission sowie für die Einhaltung der kirchlichen Ordnung.
(2) Zu den Aufgaben des Presbyteriums gehört insbesondere: