Fragen zur Bestattung

Sie müssen Abschied nehmen?

Zur Ihrer ersten Orientierung haben wir hier die wichtigsten Infos gesammelt.
Ihre Pfarrerin oder Ihr Pfarrer sind darüberhinaus offen für all Ihre Fragen.

  • 1. An wen wende ich mich, wenn ein Sterbefall eintritt?

    Am besten an ein Bestattungsunternehmen. Das kommt ins Haus und bespricht alles Weitere mit den Angehörigen. Der Bestatter sagt auch Pfarrer oder Pfarrerin Bescheid, wenn der/die Verstorbene Kirchenmitglied war.

    In einem Sterbefall können Sie jedoch auch jederzeit ihren Pfarrer / ihre Pfarrerin als seelsorglichen Beistand verständigen.

  • 2. Welche Arten von Bestattung gibt es?

    Unterschieden wird zwischen Erd- und Feuerbestattung. Erdbestattung ist, wenn der Verstorbene in einem Grab auf einem Friedhof in der Erde beigesetzt wird. Bei der Feuerbestattung wird der Leichnam verbrannt, die Urne mit der Asche kann auf einem Friedhof, in einem extra ausgewiesenen Waldstück oder im Meer beigesetzt werden.

  • 3. Wer entscheidet, wie ein verstorbener Angehöriger bestattet wird?

    Häufig äußern Menschen Wünsche hinsichtlich der Form ihrer Bestattung. Diese Wünsche sollten im Rahmen der Möglichkeit auch respektiert werden. Wenn die Bestattungsform im Testament erwähnt ist, müssen Sie sich als Angehörige daran halten. Wenn keine Wünsche geäußert wurden, entscheiden die nächsten Verwandten.

  • 4. Macht es in der evangelischen Kirche einen Unterschied, ob man sich verbrennen oder beerdigen lässt?

    Nein, denn evangelische Christen sind überzeugt, dass Gott für die Auferstehung eines Menschen nicht dessen Leichnam braucht. Verbrennen und Beerdigen sind also gleichwertig - in der Erde "verschwindet" der Körper des Verstorbenen ja ebenso wie beim Verbrennen.

  • 5. Kann ich auf dem Friedhof meiner Wahl bestattet werden?

    Mit der Kirche gibt es dabei keine Probleme. Grundsätzlich kann man sich auf jedem Friedhof in Deutschland beerdigen lassen, wenn es dort freie Grabstellen gibt. Im Einzelfall muss jedoch abgeklärt werden, ob die jeweiligen Ordnungen der örtlichen Friedhofsverwaltungen eine Bestattung Auswärtiger zulassen.

  • 6. Kann jemand kirchlich bestattet werden, der nicht Mitglied der Kirche war?

    Wer aus der Kirche ausgetreten ist, hat damit erklärt, dass er auf seine Pflichten und auf seine Rechte innerhalb der Gemeinde verzichtet. Dies schließt auch den bewussten Verzicht auf eine kirchliche Bestattung ein. Dieser Wunsch sollte respektiert werden.

    Wenn Sie als Angehörige Trost und kirchlichen Beistand suchen, können Sie sich selbstverständlich gern an Ihre Pfarrerin oder Ihren Pfarrer wenden. In besonderen Fällen kann aus seelsorgerlichen Gründen dennoch eine kirchliche Trauerfeier stattfinden. Sprechen Sie mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer darüber.

  • 7. Die Angehörigen sind kein Kirchenmitglied, der/die Verstorbene aber schon. Kann es trotzdem eine kirchliche Bestattung geben?

    Ja, wer Mitglied der Kirche ist, kann auch kirchlich beerdigt werden. Der Wille des/der Verstorbenen entscheidet und sollte auch von den Angehörigen respektiert werden.

  • 8. Wer entscheidet, wie eine Bestattung abläuft?

    Eigene Wünsche für die Beerdigung kann man aufschreiben und bei seiner Familie, dem Pfarrer/der Pfarrerin oder einem Bestatter hinterlegen. Für viele Angehörige ist das später eine große Hilfe. Hat man das nicht gemacht, entscheidet der Ehepartner, bei Unverheirateten die Eltern. Wie die Trauerfeier im Einzelnen abläuft (Lieder, Gedichte), bespricht man mit dem Pfarrer/der Pfarrerin. Dabei können auch besondere Musikwünsche berücksichtigt werden.

  • 9. Gibt es eine ökumenische Bestattung?

    Nein. Die Bestattung erfolgt in der eigenen Konfession. Ausnahmen können mit dem zuständigen Pfarramt abgesprochen werden.

  • 10. Was kostet die Bestattung?

    Für den Dienst des Pfarrers/der Pfarrerin bei einer Bestattung müssen Sie nichts bezahlen. Neben den Kosten für den Sarg, das Grab und die Kränze können noch Gebühren für die Nutzung der Friedhofskapelle und die Inanspruchnahme der Organistin oder des Organisten sowie des Glockenläutedienstes hinzukommen.